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Studienfinanzierung

Den Studierenden des Masterstudiengangs Deutsch-Französische Journalistik bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung.

 

  Mobilitätsbeihilfe der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH)

Für alle Studierenden während der Auslandsphase

Alle drei Masterstudiengänge des Frankreich-Zentrums werden von der Deutsch-Französischen Hochschule gefördert. Die Studierenden erhalten während ihrer Auslandsphase für eine Dauer von insgesamt zehn Monaten eine Moblilitätsbeihilfe in Höhe von 350€ monatlich. Im Falle eines vom Studierenden zu verantwortenden Studienabbruchs ist die Mobilitätsbeihilfe an die DFH zurückzuzahlen.
  

   Stipendium des Frankreich-Zentrums

Für alle Studierenden im zweiten Masterjahr

Die Studierenden aller drei Masterstudiengänge erhalten vom Frankreich-Zentrum während des zweiten Studienjahres für eine Dauer von insgesamt zehn Monaten ein Stipendium in Höhe von ca. 100€ monatlich. Im Falle eines vom Studierenden zu verantwortenden Studienabbruchs ist das Stipendium an das Frankreich-Zentrum zurückzuzahlen.

  Erasmus +

Für alle Studierenden während der Auslandsphase

 

Die Studierenden des Masterstudiengangs Deutsch-Französische Journalistik können für die Auslandsphase eine Erasmus+-Förderung beantragen. In der Auslandsphase (bis zu 10 Monaten) erhalten sie eine monatliche Förderung, die nach Ländergruppen festgelegt wird. Jede Universität bestimmt über die Höhe dieser Mittel, sodass Studierende mit Heimatuniversität Strasbourg und Studierende mit Heimatuniversität Freiburg nicht in derselben Höhe gefördert werden.

 

  Deutschlandstipendium

Für zwei ausgewählte Studierende pro Jahr

Mit dem Deutschlandstipendium sollen Studierende gefördert werden, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Fördersumme beträgt 300 Euro monatlich jeweils für ein Sommer- und ein Wintersemester (d.h. für insgesamt ein Jahr), wobei die eine Hälfte der Summe vom Förderverein getragen wird, die andere Hälfte der Bund beisteuert. Im Auswahlprozess spielen nicht nur universitäre Leistungen eine Rolle, sondern auch andere Auswahlkriterien wie gesellschaftliches Engagement, berufliche Vorbildung und/oder die Überwindung biographischer Hindernisse.

Die Bewerbungsphase läuft jeweils vom 1.-31. März.

Mehr Informationen finden Sie hier auf der Seite der Universität, die das Bewerbungs- und Auswahlverfahren leitet.

 

  Baden-Württemberg-Stipendium

Nach Auswahlverfahren

Ziel des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Studierende ist es, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und internationalen Studierenden zu fördern. Die Bindungen zwischen den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg und ihren internationalen Partnern sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden. Das Stipendium ist eine Auszeichnung für besonders qualifizierte Studierende, auf deren soziale und interkulturelle Kompetenz zusätzlich besonderer Wert gelegt wird. Die Stiftung unterstützt Studienaufenthalte für internationale Studierende an der Albert-Ludwigs-Universität und für Studierende aus Baden-Württemberg an einer Partnerhochschule im Ausland.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Universität Freiburg

 

  Bartholdi-Stipendium

Nach Auswahlverfahren

Das Bartholdi-Preis-Stipendium richtet sich an alle jungen Menschen aus dem Elsass, Baden und der Schweiz unter 30 Jahren, die in den kommenden Monaten Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten (Praktikum, Volontariat, Lehre, Job, Zivildienst). 

Voraussetzungen:

  • Leben oder studieren an einer Hochschule oder Universität (oder ähnliches) in der Oberrhein Metropolregion.
  • Planen, eine Auslandserfahrung (Praktikum, Ausbildung, Job, Zivildienst, Gap Year) zu absolvieren und ein Gastunternehmen im Ausland gefunden haben.

Alle weiteren Infos zum Stipendium und zur Bewerbung finden sich hier.

 

  Studienkredit der KfW-Bank

Förderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen Studien sowie Promotion

  • Finanzierung ohne Sicherheiten und unabhängig vom Einkommen
  • flexible monatliche Auszahlungsbeträge zwischen 100 und 650 Euro
  • flexible und moderate Tilgung


"Wir fördern Sie – unabhängig von Ihrem Einkommen und dem Ihrer Eltern – wenn Sie

  • 18 bis 44 Jahre alt sind und
  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
  • in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren


und folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie sind

  • deutscher Staatsbürger oder
  • Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers und halten sich mit ihm in Deutschland auf (Ihre Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.)
  • EU-Staatsbürger und halten sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland auf oder
  • Familienangehöriger eines solchen EU-Staatsbürgers und halten sich mit ihm im Bundesgebiet auf (Ihre Staatsbürgerschaft und die Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle.)
  • Bildungsinländer."

 

Weitere Informationen zum Studienkredit der KFW-Bank finden Sie hier.

 

Stiftungen

Bei folgenden Stiftungen kann ein Stipendium beantragt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden:
Konrad-Adenauer-Stiftung
 
Friedrich-Ebert-Stiftung
 
Heinrich-Böll-Stiftung
 
Friedrich-Naumann-Stiftung
 
Hans-Böckler-Stiftung
 
Da Stipendien immer mehrere Monate vor deren Inanspruchnahme beantragt werden müssen, empfiehlt es sich, mindestens ein halbes Jahr vor Studienbeginn Kontakt mit der Förderinstitution aufzunehmen und Bewerbungsunterlagen anzufordern.