Studienfinanzierung
Den Studierenden des Masterstudiengangs Deutsch-Französische Journalistik bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung.
Mobilitätsbeihilfe der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH)
Stipendium des Frankreich-Zentrums
Für alle Studierenden im zweiten Masterjahr
Die Studierenden aller drei Masterstudiengänge erhalten vom Frankreich-Zentrum während des zweiten Studienjahres für eine Dauer von insgesamt zehn Monaten ein Stipendium in Höhe von ca. 100€ monatlich. Im Falle eines vom Studierenden zu verantwortenden Studienabbruchs ist das Stipendium an das Frankreich-Zentrum zurückzuzahlen.
Erasmus +
Für alle Studierenden während der Auslandsphase
Die Studierenden des Masterstudiengangs Deutsch-Französische Journalistik können für die Auslandsphase eine Erasmus+-Förderung beantragen. In der Auslandsphase (bis zu 10 Monaten) erhalten sie eine monatliche Förderung, die nach Ländergruppen festgelegt wird. Jede Universität bestimmt über die Höhe dieser Mittel, sodass Studierende mit Heimatuniversität Strasbourg und Studierende mit Heimatuniversität Freiburg nicht in derselben Höhe gefördert werden.
Deutschlandstipendium
Für zwei ausgewählte Studierende pro Jahr
Mit dem Deutschlandstipendium sollen Studierende gefördert werden, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Fördersumme beträgt 300 Euro monatlich jeweils für ein Sommer- und ein Wintersemester (d.h. für insgesamt ein Jahr), wobei die eine Hälfte der Summe vom Förderverein getragen wird, die andere Hälfte der Bund beisteuert. Im Auswahlprozess spielen nicht nur universitäre Leistungen eine Rolle, sondern auch andere Auswahlkriterien wie gesellschaftliches Engagement, berufliche Vorbildung und/oder die Überwindung biographischer Hindernisse.
Die Bewerbungsphase läuft jeweils vom 1.-31. März.
Mehr Informationen finden Sie hier auf der Seite der Universität, die das Bewerbungs- und Auswahlverfahren leitet.
Baden-Württemberg-Stipendium
Nach Auswahlverfahren
Ziel des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Studierende ist es, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und internationalen Studierenden zu fördern. Die Bindungen zwischen den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg und ihren internationalen Partnern sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden. Das Stipendium ist eine Auszeichnung für besonders qualifizierte Studierende, auf deren soziale und interkulturelle Kompetenz zusätzlich besonderer Wert gelegt wird. Die Stiftung unterstützt Studienaufenthalte für internationale Studierende an der Albert-Ludwigs-Universität und für Studierende aus Baden-Württemberg an einer Partnerhochschule im Ausland.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Universität Freiburg.
Bartholdi-Stipendium
Nach Auswahlverfahren
Das Bartholdi-Preis-Stipendium richtet sich an alle jungen Menschen aus dem Elsass, Baden und der Schweiz unter 30 Jahren, die in den kommenden Monaten Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten (Praktikum, Volontariat, Lehre, Job, Zivildienst).
Voraussetzungen:
- Leben oder studieren an einer Hochschule oder Universität (oder ähnliches) in der Oberrhein Metropolregion.
- Planen, eine Auslandserfahrung (Praktikum, Ausbildung, Job, Zivildienst, Gap Year) zu absolvieren und ein Gastunternehmen im Ausland gefunden haben.
Alle weiteren Infos zum Stipendium und zur Bewerbung finden sich hier.
Studienkredit der KfW-Bank
Förderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen Studien sowie Promotion
- Finanzierung ohne Sicherheiten und unabhängig vom Einkommen
- flexible monatliche Auszahlungsbeträge zwischen 100 und 650 Euro
- flexible und moderate Tilgung
"Wir fördern Sie – unabhängig von Ihrem Einkommen und dem Ihrer Eltern – wenn Sie
- 18 bis 44 Jahre alt sind und
- an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
- in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren
und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind
- deutscher Staatsbürger oder
- Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers und halten sich mit ihm in Deutschland auf (Ihre Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.)
- EU-Staatsbürger und halten sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland auf oder
- Familienangehöriger eines solchen EU-Staatsbürgers und halten sich mit ihm im Bundesgebiet auf (Ihre Staatsbürgerschaft und die Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle.)
- Bildungsinländer."
Weitere Informationen zum Studienkredit der KFW-Bank finden Sie hier.
Stiftungen
