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FAQ

Frequently Asked Questions

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FAQ Fragen und Antworten zu den Themen

 

Anmeldung

Muss ich mich für die Lehrveranstaltungen anmelden?

Nein, eine Anmeldung für die einzelnen Lehrveranstaltungen ist nicht notwendig.

Muss ich mich für die studienbegleitenden Prüfungen anmelden?

Ja, eine Anmeldung erfolgt über das Onlineportal HISinOneHIS, über den genauen Anmeldezeitraum werden Sie jeweils zu Beginn des Semesters in Kenntnis gesetzt.

 

Anwesenheit

Gibt es für alle Veranstaltungen eine Anwesenheitspflicht?

Für alle Veranstaltungen des Studiums gibt es eine Anwesenheitspflicht.

Was muss ich machen, wenn ich an einer Veranstaltung nicht teilnehmen kann?

Fehlzeiten während der Präsenzphasen müssen unverzüglich den Studiengangkoordinatoren mitgeteilt werden.

Wie oft darf ich im Semester fehlen?

Fehlzeiten, die 30 Prozent der Summe aller Präsenzphasen im Studiengang überschreiten, müssen im selben Umfang zu einem späteren Termin nachgeholt werden. In der Regel entscheidet die/der Dozent/in, welche Ersatzleistungen in Frage kommen.

 

Bewerbung

Was bedeutet "Ausschlussfrist"?

Die Ausschlussfrist bedeutet, dass alle Bewerbungsunterlagen, die nach dem 30. Juni am Frankreich-Zentrum eingehen, im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Kann ich mich bewerben, auch wenn ich zum 30. Juni noch kein Bachelorzeugnis vorliegen habe?

Für die Bewerbung kann alternativ eine Bestätigung der Hochschule über Abschluss und Gesamtnote des Studiums beigefügt werden. Diese ist durch eine Leistungsübersicht mit Auflistung der Einzelnoten und der erworbenen ECTS-Punkten zu ergänzen (siehe Punkt 2 Bewerbungsunterlagen). Sobald das Zeugnis dem/r Bewerber*in vorliegt, muss dem Ausschuss eine beglaubigte Kopie desselben nachgereicht werden, spätestens ist das Zeugnis bei der Einschreibung vorzulegen, d.h. in der Regel Anfang Oktober.

Kann ich mich bewerben, auch wenn ich zum 30. Juni mein Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen habe?

Dies ist möglich, wenn Sie bereits mindestens 150 ECTS-Punkte nachweisen können. In diesem Falle reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • eine Bescheinigung der Hochschule über alle bereits erbrachten Leistungen, aus der die bisher erreichten Einzelnoten und ECTS-Punkte hervorgehen (i.d.R. Transcript of records)
  • eine Bestätigung der Hochschule über die Benotung der Abschlussarbeit bzw. ersatzweise auch über die erfolgte Abgabe bzw. die Anmeldung der Abschlussarbeit

Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss setzt ggf. eine Frist fest, innerhalb derer eine Bestätigung darüber von Seiten der Hochschule nachgereicht werden muss, dass und mit welcher Note das Studium abgeschlosssen wurde; des Weiteren wird eine Leistungsübersicht verlangt. Auch in diesem Fall muss das Zeugnis, sobald es dem/r BewerberIn vorliegt, dem Ausschuss in Form einer beglaubigten Kopie nachgereicht werden, spätestens ist das Zeugnis bei der Einschreibung vorzulegen.

Wird meine Bewerbung berücksichtigt, auch wenn die Gesamtnote meines Erststudiums schlechter als 2,5 ist?

Nein, in diesem Fall kann die Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.

Ich habe einen ausländischen Bachelor- bzw. vergleichbaren Hochschulabschluss. Woher, weiß ich, ob dieser anerkannt werden wird und wie errechne ich die Gesamtnote nach deutschem Notensystem?

Einen ersten Überblick zu diesen Fragen können Sie sich über das Infoportal zu ausländischen Hochschulabschlüssen verschaffen.
Im Falle einer Bewerbung wird Ihr Abschluss vom Service Center Studium - International Admissions and Services (IAS) der Universität Freiburg geprüft und ggf. anerkannt werden.

Wie wird die Rangliste zur Vergabe der Studienplätze erstellt?

Für die Bildung der Rangliste werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:

1. die Gesamtnote des Hochschulabschlusses bzw. bei Nichtvorliegen des Hochschulabschlusses das arithmetische Mittel der Noten aller bereits erbrachten Prüfungsleistungen

2. die Bewertung des Motivationsschreibens

(3. Nur im M.A. Deutsch-Französische Journalistik: das Ergebnis des bestandenen Auswahlgesprächs)

Welche Sprachnachweise werden anerkannt?

Eine Liste möglicher Sprachnachweise für Deutsch, Französisch und Englisch (ein Sprachnachweis für Englisch ist lediglich für eine Bewerbung für den M.A. Internationale Wirtschaftsbeziehungen notwendig) befindet sich hier.

Mein Abiturzeugnis weist das Sprachniveau nicht explizit aus, was kann ich tun?

Sofern Sie eine Sprache erfolgreich in der gymnasialen Oberstufe belegt haben, Ihr Abiturzeugnis Ihr Sprachniveau gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens jedoch nicht ausweist, kann Ihre Schule einen dementsprechenden Nachweis erstellen.

Wie wird das Motivationsschreiben bewertet?

Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss bewertet das eingereichte Motivationsschreiben anhand folgender Kriterien mit einer Note zwischen 1 und 5:

  • überzeugende Darstellung der eigenen Studieninteressen in Bezug auf die Studieninhalte des jeweiligen Masterstudiengangs
  • straffe, strukturierte und klare Ausdrucksweise
  • korrekte äußere Form und Rechtschreibung

Muss ich mich für das 2. Masterjahr in Frankreich bewerben?

Nein, mit einer Zulassung am Frankreich-Zentrum haben Sie bereits einen Studienplatz an der jeweiligen Partneruniversität in Frankreich. 

 

Diplomfeier

Gibt es eine offizielle Diplomfeier?

In der Regel wird jedes Jahr für die AbsolventInnen aller drei Masterstudiengänge des Frankreich-Zentrums ein offizieller Festakt zur Verleihung der Zeugnisse und Urkunden organisiert, meist Anfang Dezember. Alle Absolventen erhalten eine Einladung und dürfen an betreffendem Tag bis zu zwei Begleitpersonen mitbringen.

Muss ich mein DFH-Zertifikat selbst beantragen?

Nein. Dies übernehmen wir für Sie. Die Zertifikate werden bei der Diplomfeier überreicht, bzw. mit den restlichen Unterlagen per Post geschickt.

 

Finanzen

Was kostet das Studium / Welche Gebühren muss ich bezahlen?

Studierende mit Hauptanmeldung an der Universität Freiburg zahlen insgesamt 180 Euro pro Semester (103 Euro Beitrag für das Studierendenwerk, 7 Euro Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft, 70 Euro Verwaltungskostenbeitrag). Die Gebühren an den französischen Partneruniversitäten entfallen jedoch.

Studierende mit Hauptanmeldung an einer französischen Partneruniversität werden in Freiburg von den Verwaltungskosten befreit und zahlen 110 Euro pro Semester.

Habe ich Anspruch auf eine Erasmus+ Förderung?

Ja. Sie werden automatisch nominiert und müssen erstmal nichts Weiteres tun. Alle weiteren Informationen finden Sie in diesem FAQFAQ. Bei Fragen können Sie sich an wenden.

Was muss ich tun, um die Mobilitätsbeihilfe der DFH zu erhalten?

Mit einem Studienplatz am Frankreich-Zentrum erhalten Sie während Ihrer Auslandsphase für die Dauer von insgesamt zehn Monaten eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 300€ monatlich. Im Falle eines vom Studierenden zu verantwortenden Studienabbruchs ist die Mobilitätsbeihilfe an die DFH zurückzuzahlen.

Um die Mobilitätsbeihilfe bekommen zu können ist es wichtig, sich bei der DFH einzuschreiben! Unter diesem Link gelangen Sie zu Ihrem persönlichen Bereich. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen dem 15. Mai und dem 30. September einzuschreiben und jährlich rückzumelden.

Bei Fragen können Sie sich an  wenden.

Welche weiteren Förderungsmöglichkeiten bestehen für meine Auslandsphase?

Die über das Frankreich-Zentrum zum Studium zugelassenen Studierenden aller drei Masterstudiengänge erhalten vom Frankreich-Zentrum während ihrer Auslandsphase für die Dauer von insgesamt zehn Monaten ein Stipendium in Höhe von 200€ monatlich. Im Falle eines vom Studierenden zu verantwortenden Studienabbruchs ist das Stipendium an das Frankreich-Zentrum zurückzuzahlen.

Bei Fragen können Sie sich an  wenden.

Die Studierenden der französischen Partnereinrichtungen wenden sich bzgl. Fördermöglichkeiten bitte direkt an die dortigen Programmbeauftragten.

 

Kontakt

Wie kann ich mit meinen Kommilitonen und dem Frankreich-Zentrum in Kontakt bleiben, auch wenn ich bereits mein Studium abgeschlossen habe?

Über die sozialen Netzwerke LinkedIn und Facebook hat das Frankreich-Zentrum einen öffentlichen Auftritt, sodass Sie über diese in Kontakt bleiben können. Darüber hinaus bleiben Sie auch nach Beendigung Ihres Masters im Verteiler des Frankreich-Zentrums, sodass Sie weiterhin auf unterschiedliche Veranstaltungen, Stipendien oder Ausschreibungen aufmerksam gemacht werden.

Gibt es Kontakte zu älteren Jahrgängen, die für Fragen zur Verfügung stehen (z.B. ehem. Kurssprecher oder andere Studierende, die sich dazu bereit erklären)?

Ja. Bitte kontaktieren Sie hierfür die Studienkoordination, da wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namen, Adressen o.ä. der betreffenden Personen veröffentlichen dürfen.
 

Masterarbeit

Wie funktioniert die Anmeldung meiner Masterarbeit?

Die Anmeldung und Zulassung zur Masterarbeit erfolgt an der Partneruniversität entsprechend den dort geltenden Bestimmungen.

Kann ich meine Masterarbeit in einem Unternehmen schreiben?

Sofern das Thema Ihrer Masterarbeit das zulässt, besteht durchaus die Möglichkeit, die Masterarbeit in einem Unternehmen zu schreiben.

In welcher Sprache muss ich meine Masterarbeit schreiben?

Die Masterarbeit ist in der Regel in deutscher oder französischer Sprache zu verfassen. In Ausnahmefällen, die mit den jeweiligen Partnerhochschulen zu klären sind, besteht auch die Möglichkeit, die Masterarbeit in einer anderen Sprache zu verfassen.

Wer betreut meine Masterarbeit?

Ihre Masterarbeit wird von Lehrenden des Frankreich-Zentrums und/oder der entsprechenden Partnerhochschule betreut.

Welchen Umfang muss die Masterarbeit haben?

Die Masterarbeit ist im zweitem Masterjahr an der Partnerhochschule gemäß den dort geltenden Bestimmungen anzufertigen.

Alle Details bezüglich Form und Inhalt erfahren Sie rechtzeitig von der jeweiligen Partnerhochschule.

Wann und wie findet die Verteidigung der Masterarbeiten statt?

Die mündliche Masterprüfung (soutenance) wird als Kollegialprüfung durch jeweils einen/eine oder mehrere Prüfer/Prüferinnen der Partnerhochschule und des Frankreich-Zentrums der Albert-Ludwigs-Universität durchgeführt.

Alle Details bezüglich Form, Inhalt, Zeitpunkt und Ort erfahren Sie rechtzeitig von der jeweiligen Partnerhochschule.

Wann muss die Masterarbeit abgegeben werden? Wie lange habe ich für das Verfassen der Masterarbeit?

Alle Details erfahren Sie rechtzeitig von der jeweiligen Partnerhochschule.

Die Masterarbeit ist fristgerecht in gedruckter Form in einfacher Ausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Form (PDF-Format) per E-Mail beim Frankreich-Zentrum der Albert-Ludwigs-Universität einzureichen.

Die gedruckte Version Ihrer Arbeit senden Sie bitte an:

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Frankreich-Zentrum

D-79085 Freiburg

Die elektronische Version senden Sie bitte an .

 

Prüfungen und Noten

Was passiert, wenn ich eine Klausur nicht bestehe?

Studienbegleitende Prüfungsleistungen, die mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden. Sie werden dann von der Studienkoordination kontaktiert, um einen Termin für die Nachholprüfung festzulegen. Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn der/die Studierende weder die Erstprüfung noch die zugehörige Wiederholungsprüfung bestanden hat. In der Folge erlischt die Zulassung für den Studiengang.

Wie funktioniert die Anmeldung zu den Prüfungen?

Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal HISinOneHIS, über den genauen Anmeldezeitraum werden Sie jeweils zu Beginn des Semesters in Kenntnis gesetzt.

Wann finden die Prüfungen statt?

Die Prüfungstermine werden von den Studiengangssprecher*innen, die die Studierenden selbst auswählen, in Absprache mit den Studiengangskoordinatoren vereinbart und finden so in der Regel am Ende vom Semester oder je nach Ende des Kurses auch schon unter dem Semester statt.

Ich möchte gern eine Note verbessern - darf ich eine Prüfung wiederholen, obwohl ich nicht durchgefallen bin?

Nein. Die Wiederholung bestandener Prüfungsleistungen zum Zwecke der Notenverbesserung ist nicht zulässig.

Wie werden meine französischen Noten in das deutsche Notensystem übertragen?

Folgende Umrechnungstabelle gibt Aufschluss über den Übertrag der französischen Noten in das deutsche Notensystem.

 

Praktikum

Wer muss ein Praktikum absolvieren?

In den Studienprogrammen der Masterstudiengänge Deutsch-Französische Journalistik und Internationale Wirtschaftsbeziehungen sind obligatorische Berufspraktika vorgesehen.

Im Rahmen des Masters Interkulturelle Studien - Deutschland und Frankreich sind erst im M2 Pflichtpraktika vorgesehen; freiwillige Praktika können auch während M1 ggf. in den Semesterferien durchgeführt werden. Hierfür können Sie eine convention de stage (für Praktika in Frankreich) vom Frankreich-Zentrum erhalten.

Ein Merkblatt zu fakultativen Praktika finden Sie hier.

Generell können freiwillige Praktika in Frankreich (z.B. am Ende des Studiums) auch über eine convention de stage des DFJW/OFAJ (Deutsch-Französisches Jugendwerk/Office Franco-Allemand pour la Jeunesse) gemacht werden. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie hier in diesem Flyer und auf folgender Homepage : PRAXES - freiwillige Praktika

 

Wann soll das obligatorische Praktikum stattfinden?

Studierende des Masters Deutsch-Französische Journalistik absolvieren das 8-wöchige Berufspraktikum im Anschluss an das 2. Fachsemester, i.d.R. in den Monaten Juli und August.

Studierende des Masterstudiengangs Internationale Wirtschaftsbeziehungen absolvieren das Praktikum während eines Praxissemesters:

  • im Falle einer Masterspezialisierung an der Fakultät AEI der UPEC im 3. Fachsemester für eine Dauer von mindestens 4 Monaten (i.d.R. zwischen September und max. Mitte Januar)
  • im Falle einer Masterspezialisierung an der Fakultät LLSH der UPEC im 4. Fachsemester für eine Dauer von 5,5 Monaten (i.d.R. ab Februar)
  • im Falle der Masterspezialisierung an der Université de Strasbourg im 4. Fachsemester für eine Dauer von 4 Monaten (i.d.R. ab März)

 

Wo findet das Praktikum statt?

Die Studierenden des Masters Deutsch-Französische Journalistik, die über Freiburg zugelassen wurden, können das M1-Praktikum in einer Medieneinrichtung in Deutschland oder Frankreich absolvieren. Maßgeblich ist der Standort: Eine deutsche oder französische Einrichtung außerhalb von Deutschland kann daher nicht gewählt werden. Die Studierenden, die über Straßburg/das CUEJ zugelasssen wurden, müssen ihre M1-Praktika in Frankreich in der PQR (Presse quotidienne régionale) absolvieren.

Ein Infoblatt zu den Praktikumsvorgaben DFJ finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Vorgaben seitens der Partnereinrichtung CUEJ: Praktika-Vorgaben

 

Die Studierenden des Masters Internationale Wirtschaftsbeziehungen können das Praktikum bei einem Unternehmen/einer Einrichtung in Frankreich oder im französischsprachigen Ausland absolvieren. Maßgeblich ist der Standort: Eine französische Einrichtung in Deutschland kann daher beispielsweise nicht gewählt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt IWB hier.

 

Wie kann ich ein Praktikum finden?

Bei der Vermittlung und Organisation der Praktika bietet das Frankreich-Zentrum den Studierenden verschiedene Hilfestellungen an:

  • Das aktuelle Handbuch Praktika mit den Einrichtungen, an denen Studierende des Frankreich-Zentrums Praktika in Frankreich und dem frankophonen Ausland (bzw. auch journalistische Praktika in Deutschland) absolviert haben (Zeitraum: ab 1991) können Sie bei Annette Obenauf anfordern.

  • Das aktuelle Handbuch Praktika mit den Einrichtungen, in denen (v.a. französische) Studierende des Frankreich-Zentrums Praktika in Deutschland absolviert haben (Zeitraum: ab 1993) können Sie bei Annette Obenauf anfordern.

  • Infoveranstaltung im 1. Fachsemester mit Annette Obenauf; der Termin wird den Studierenden zu Beginn des Semesters mitgeteilt

  • Direkte Weiterleitung von Ausschreibungen an die Studierenden

Es wird grundsätzlich empfohlen, mindestens 6 Monate vor Praktikumsbeginn mit der Suche nach einer geeigneten Stelle zu beginnen.

 

Suche nach Angeboten:

Linkedin-Seite der Deutsch-Französischen Hochschule

Plattform der Schulen und Untenehmen der AHK Paris

www.deutscheinparis.de/category/praktika/

zutun.de/suche/praktikum

www.praktikum.com

www.praktikum.info

Joblift Frankreich

Joblift Deutschland

Jobsuma

Jooble

www.loening-berlin.de/nachhaltige-jobs

Adzuna Deutschland

Adzuna Frankreich

Connexion emploi

Job-Plattform der DFH-UFA

PRAXES Jobboard des OFAJ-DFJW

1jeune1solution


Angebote und Informationen finden Sie auf Praktikumsportalen, wie z.B.:

Praktikumsanzeigen.info

www.auslandspraktikum.info

www.praktikum-service.de

www.eurorekruter.com

www.crew-united.com/

www.loening-berlin.de/nachhaltige-jobs

www.StudentJob.de

 

Für einen transparenten Überblick über beliebte Plattformen sowie umfangreiche Ratgeberinhalte zu verschiedensten Teilaspekten (z.B. typische Höhe des Gehalts, Mindestlohn, Bewerbungstipps, Kündigungsfristen, Krankenversicherung uvm.) können Sie sich auf folgenden Seiten informieren:

https://www.erfahrungen24.eu/praktikumsboersen/

https://www.vergleich.org/praktikumsboerse/

https://www.verbraucherwelt.de/service/praktikumsboerse/

Für allgemeine Fragen rund um Studium, Praktikum und Arbeit in Frankreich können Sie sich auf dem Online-Ratgeber des Zentrums für Europäischen Verbraucher-Schutz e.V. informieren:

Broschüre "Studieren und Leben in Frankreich":

www.cec-zev.eu/de/themen/ratgeber-studieren-in-frankreich/

bzw. für Studierende aus Frankreich, die nach Deutschland kommen möchten:

www.cec-zev.eu/fr/themes/guide-etudiants-partir-vivre-en-allemagne/

Was mache ich, wenn ich ein Praktikum gefunden habe?

Wenn Sie ein Praktikum gefunden haben, kontaktieren Sie bitte Annette Obenauf, die mit allen Parteien den Praktikumsvertrag (Convention de stage) erstellt. Bitte übermitteln Sie ihr hierfür den Zeitraum (Beginn/Ende) des Praktikums, die Kontaktdaten des Praktikumsgebers (Name der Einrichtung und Postadresse) sowie die Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartners (Name und E-Mail Adresse).

Wie wird das Praktikum vom Frankreich-Zentrum anerkannt?

Damit das Praktikum vom Frankreich-Zentrum anerkannt werden kann, müssen die folgenden Unterlagen vollständig vorliegen:

  • Praktikumsvertrag (bei Praktika in Frankreich: convention de stage) zwischen Frankreich-Zentrum (bzw. der Universität Freiburg) dem Praktikumsgeber und dem/der Studierenden (Praktikant*in), der vor offiziellem Beginn des Praktikums von allen drei Seiten unterschrieben sein muss; bei DFJ-Praktika in Deutschland muss eine Kopie/ein Scan des Praktikumsvertrags, der zwischen Praktikumsgeber und Praktikant*in abgeschlossen wurde, bei Annette Obenauf eingereicht werden.
  • Praktikumsbericht über die Tätigkeiten und das Unternehmen, der ebenfalls im Anschluss an das Praktikum bei Annette Obenauf einzureichen ist; Umfang: ca. 1 Seite pro Praktikumsmonat. Detaillierte Informationen finden Sie auf folgendem Merkblatt. Bitte beachten Sie: Dieser Bericht ist unabhängig von den ggf. für das Studium zu verfassenden Arbeiten bzgl. des Praktikums.

Rückmeldung

Wie muss ich mich an der Uni Freiburg rückmelden?

Die Rückmeldung an der Uni Freiburg erfolgt durch eine fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags auf das Konto der Universitätskasse bei der Baden-Württembergischen Bank Stuttgart

IBAN: DE71 6005 0101 7438 5087 68         BIC: SOLADEST600

Im Verwendungszeck sind das entsprechende Semester direkt gefolgt von der Matrikelnummer anzugeben.


Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit sich mit einem Lastschriftverfahren online zurückzumelden. Das ist in dem Campus Management Portal HISinOneHIS im persönlichen Bereich unter Studienservice möglich.


Des Weiteren kann die persönliche Rückmeldung im Service Center Studium beim Studierendensekretariat im Erdgeschoss vorgenommen werden. Hier ist die Bezahlung des Semesterbeitrags mit EC Karte möglich.
Weitere Informationen sowie die Fristen finden sich auf der Seite des Service Center Studium.

Detaillierte Informationen zur Rückmeldung finden Sie hier.

Muss ich mich an der Uni Freiburg rückmelden, auch wenn ich in Frankreich bin?

Ja. Alle Studierenden der drei Masterstudiengänge des Frankreich-Zentrums müssen während der gesamten Dauer des Studiums an der Universität Freiburg rückgemeldet bleiben.

Warning Es ist also notwendig, sich jedes Semester rückzumelden und den entsprechenden Beitrag zu zahlen!
 

Wie hoch ist der Beitrag pro Semester?

Studierende mit Hauptanmeldung an der Universität Freiburg zahlen insgesamt 161 Euro pro Semester (84 Euro Beitrag für das Studierendenwerk, 7 Euro Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft, 70 Euro Verwaltungskostenbeitrag).

Aktuelle Rückmelde- und Zahlungsaufforderung

Studierende mit Hauptanmeldung an einer französischen Partneruniversität werden in Freiburg von den Verwaltungskosten befreit und zahlen 91 Euro pro Semester.

Sprachkurse

Besteht die Möglichkeit, weitere Sprachkurse zusätzlich zu den im Stundenplan vorgesehenen zu belegen?

Ja, allerdings nicht direkt am Frankreich-Zentrum. Am Sprachlehrinstitut der Philologischen Fakultät können Sie über 20 Sprachen lernen, z.B. Englisch, Deutsch, Italienisch, Neugriechisch, Persisch oder Swahili. Fachsprachenkurse, Intensivkurse und Prüfungsvorbereitung ergänzen das Angebot. Die Kurse stehen allen Studierenden der Universität Freiburg offen. Eine Gebührenübersicht finden Sie direkt auf der Seite des SLI.