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Studienfinanzierung

Den Studierenden des Frankreich-Zentrums bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung:

 

Mobilitätsbeihilfe der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH)

Derzeit werden alle drei Masterstudiengänge, die das Frankreich-Zentrum anbietet, von der Deutsch-Französischen Hochschule gefördert. Die Studierenden erhalten während ihrer Auslandsphase für eine Dauer von insgesamt zehn Monaten eine Moblilitätsbeihilfe in Höhe von 350€ monatlich. Im Falle eines vom Studierenden zu verantwortenden Studienabbruchs ist die Mobilitätsbeihilfe an die DFH zurückzuzahlen.
 
 

Stipendium für das zweite Studienjahr

Die Studierenden aller drei Masterstudiengänge erhalten vom Frankreich-Zentrum während des zweiten Studienjahres für eine Dauer von insgesamt zehn Monaten ein Stipendium in Höhe von ca. 100€ monatlich. Im Falle eines vom Studierenden zu verantwortenden Studienabbruchs ist das Stipendium an das Frankreich-Zentrum zurückzuzahlen.

 

 

QUERDENKER-Stipendium

"Individualität und eigener Kopf zahlen sich aus!" - Stipendien für Bildung & Arbeit im Ausland für Studierene, Azubis, Schüler und Erwachsene, "die eben nicht den Pfaden der Massen folgen". Gefördert werden Auslandsaufenthalte in Ländern abseits der gängigen Ziele (z.B. nicht nach Malta, England oder in die USA). Insgesamt werden 7 Stipendien à 500 - 1250 € vergeben. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

 

 

Studienkredit der KfW-Bank

3,33 % effektiver Jahreszins
Förderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen Studien sowie Promotion
Finanzierung ohne Sicherheiten und unabhängig vom Einkommen
flexible monatliche Auszahlungsbeträge zwischen 100 und 650 Euro
flexible und moderate Tilgung


"Wir fördern Sie – unabhängig von Ihrem Einkommen und dem Ihrer Eltern – wenn Sie
18 bis 44 Jahre alt sind und
an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren


und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind

  • deutscher Staatsbürger oder
  • Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers und halten sich mit ihm in Deutschland auf (Ihre Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.)
  • EU-Staatsbürger und halten sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland auf oder
  • Familienangehöriger eines solchen EU-Staatsbürgers und halten sich mit ihm im Bundesgebiet auf (Ihre Staatsbürgerschaft und die Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle.)
  • Bildungsinländer."

 

Weitere Informationen zum Studienkredit der KFW-Bank finden Sie hier.

 

 

Stiftungen

Bei folgenden Stiftungen kann ein Stipendium beantragt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden:
Konrad-Adenauer-Stiftung
 
Friedrich-Ebert-Stiftung
 
Heinrich-Böll-Stiftung
 
Friedrich-Naumann-Stiftung
 
Hans-Böckler-Stiftung
 
Da Stipendien immer mehrere Monate vor deren Inanspruchnahme beantragt werden müssen, empfiehlt es sich, mindestens ein halbes Jahr vor Studienbeginn Kontakt mit der Förderinstitution aufzunehmen und Bewerbungsunterlagen anzufordern.