Studienfinanzierung
Den Studierenden des Frankreich-Zentrums bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung:
Mobilitätsbeihilfe der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH)
Stipendium für das zweite Studienjahr
Die Studierenden aller drei Masterstudiengänge erhalten vom Frankreich-Zentrum während des zweiten Studienjahres für eine Dauer von insgesamt zehn Monaten ein Stipendium in Höhe von ca. 100€ monatlich. Im Falle eines vom Studierenden zu verantwortenden Studienabbruchs ist das Stipendium an das Frankreich-Zentrum zurückzuzahlen.
Deutschlandstipendium
Seit 2024 vergibt der Förderverein Frankreich-Zentrum pro Jahr ein Deutschlandstipendium an die Masterstudierenden des Frankreich-Zentrums.
Mit dem Deutschlandstipendium sollen Studierende gefördert werden, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Fördersumme beträgt 300 Euro monatlich jeweils für ein Sommer- und ein Wintersemester (d.h. für insgesamt ein Jahr), wobei die eine Hälfte der Summe vom Förderverein getragen wird, die andere Hälfte der Bund beisteuert. Im Auswahlprozess spielen nicht nur universitäre Leistungen eine Rolle, sondern auch andere Auswahlkriterien wie gesellschaftliches Engagement, berufliche Vorbildung und/oder die Überwindung biographischer Hindernisse.
Die Bewerbungsphase läuft jeweils vom 1.-31. März.
Mehr Informationen finden Sie hier auf der Seite der Universität, die das Bewerbungs- und Auswahlverfahren leitet.
Baden-Württemberg-STIPENDIUM
Ziel des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Studierende ist es, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und internationalen Studierenden zu fördern. Die Bindungen zwischen den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg und ihren internationalen Partnern sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden. Das Stipendium ist eine Auszeichnung für besonders qualifizierte Studierende, auf deren soziale und interkulturelle Kompetenz zusätzlich besonderer Wert gelegt wird. Die Stiftung unterstützt Studienaufenthalte für internationale Studierende an der Albert-Ludwigs-Universität (Ausschreibung für Incoming-Studierende) und für Studierende aus Baden-Württemberg an einer Partnerhochschule im Ausland (Ausschreibung für Outgoing-Studierende).
Weitere Infos finden sich hier auf der Seite der Uni Freiburg.
Bartholdi-Stipendium
Das Bartholdi-Preis-Stipendium richtet sich an alle jungen Menschen aus dem Elsass, Baden und der Schweiz unter 30 Jahren, die in den kommenden Monaten Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten (Praktikum, Volontariat, Lehre, Job, Zivildienst). Bewerbungsfrist ist in jedem Jahr der 1. April.
Voraussetzungen:
- Leben oder studieren an einer Hochschule oder Universität (oder ähnliches) in der Oberrhein Metropolregion.
- Planen, eine Auslandserfahrung (Praktikum, Ausbildung, Job, Zivildienst, Gap Year) zu absolvieren und ein Gastunternehmen im Ausland gefunden haben.
Alle weiteren Infos zum Stipendium und zur Bewerbung finden sich hier.
QUERDENKER-Stipendium
"Individualität und eigener Kopf zahlen sich aus!" - Stipendien für Bildung & Arbeit im Ausland für Studierene, Azubis, Schüler und Erwachsene, "die eben nicht den Pfaden der Massen folgen". Gefördert werden Auslandsaufenthalte in Ländern abseits der gängigen Ziele (z.B. nicht nach Malta, England oder in die USA). Insgesamt werden 7 Stipendien à 500 - 1250 € vergeben. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.
Studienkredit der KfW-Bank
- Förderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen Studien sowie Promotion
- Finanzierung ohne Sicherheiten und unabhängig vom Einkommen
- flexible monatliche Auszahlungsbeträge zwischen 100 und 650 Euro
- flexible und moderate Tilgung
"Wir fördern Sie – unabhängig von Ihrem Einkommen und dem Ihrer Eltern – wenn Sie
- 18 bis 44 Jahre alt sind und
- an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
- in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren
und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind
- deutscher Staatsbürger oder
- Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers und halten sich mit ihm in Deutschland auf (Ihre Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.)
- EU-Staatsbürger und halten sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland auf oder
- Familienangehöriger eines solchen EU-Staatsbürgers und halten sich mit ihm im Bundesgebiet auf (Ihre Staatsbürgerschaft und die Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle.)
- Bildungsinländer."
Weitere Informationen zum Studienkredit der KFW-Bank finden Sie hier.
Stiftungen